Gartenpflege Rauter
Gartenpflege Rauter
Gartenpflege Rauter

Dienstleistungen - Schneeräumung

In der kalten Jahreszeit sollten sich Grundstücksbesitzer und Hauswarte ihren Wecker früher stellen. Denn von 6 bis 22 Uhr sind sie verpflichtet, Gehsteige samt den dazugehörigen Stiegenanlagen von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Wer sich nicht darum kümmert, dem drohen Folgen wie Geldstrafen und Schadenersatzklagen: "Grundbesitzer können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Fußgänger vor ihrem Haus am Gehsteig auf Schnee oder Glatteis ausrutschen"

Kontaktieren Sie mich...